Seitenbereiche

Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen 2017

/news_mandanten/
© Eray - Fotolia.com

Neues BMF-Schreiben

Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten können – neben den Reisekosten – für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die maßgeblichen Pauschbeträge für Auslandsreisen werden alljährlich von der Finanzverwaltung veröffentlicht, für 2017 in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 14.12.2016, IV C 5 - S 2353/08/10006: 007. Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind dabei unterteilt in solche für eine Abwesenheitsdauer von 24 Stunden und solche für den An- und Abreisetag. Die Übernachtungspauschalen sind den Preisniveaus der Länder entsprechend festgesetzt. Für 2017 neu festgesetzt und nach oben angepasst wurden alle Pauschalen für die USA.

Einzelnachweise, tatsächliche Kosten

Die Verpflegungsmehraufwendungen sind in allen Fällen anzusetzen. Auch der Einzelnachweis höherer Aufwendungen berechtigt nicht zu einem höheren Werbungskostenabzug (R 9.6 Abs. 1 Satz 2 der Lohnsteuerrichtlinien - LStR). Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind hingegen ausschließlich für Zwecke der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Letzteres gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug (R 4.12 Absatz 2 und 3 der Einkommensteuerrichtlinien - EStR).

Stand: 30. Januar 2017

Bild: Eray - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Singen sind wir auch im Raum Engen, Radolfzell, Konstanz & Tuttlingen für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Spitznagel & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

OK